22/11 2003:
| Für Haushaltshilfen gibt es Sonderregelungen |
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Es ist nicht einfach, eine Reinigungskraft, Haushaltshilfe oder ein Kindermädchen zu finden. Besonders schwierig wird es, wenn man diese nicht 'schwarz' beschäftigen möchte. Um möglichst viele Beschäftigte aus der Schwarzarbeit zu holen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten zu schaffen, wurden die Mini-Jobs geschaffen. Dabei werden pauschal 12 % für Sozialversicherungen und Steuern abgeführt.
Die Kosten können mit 510 bis 2400 Euro jährlich direkt von der Steuerschuld - nicht vom Einkommen - abgesetzt werden. Es ist damit nicht mehr notwendig, die private Reinigungskraft über die Praxis abzurechnen. Schwarzarbeit macht in diesen Fällen keinen Sinn mehr. Handelt es sich um den ersten Nebenjob, so entfällt die Versicherungspflicht wieder. Bei jedem weiteren Nebenjob bleibt es allerdings auch weiterhin bei der Versicherungspflicht.
Ärztezeitung, 13.01.03 - Sonderregelungen für Haushaltshilfen
Ärztezeitung, 13.01.03 - Ein Nebenjob für Arbeitnehmer abgabenfrei

Letzte Änderung: 12:51 11/08 2005
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