| Referenzen zum Urheberrecht |
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Seit dem 12. September 2003 legt der §95a des Urheberrechtsgesetzes fest, dass Software zur Umgehung oder dem Knacken von Kopierschutzmechanismen nicht mehr legal ist.
Die EU-Richtlinie zum Urheberrecht schreibt den Mitgliedsstaaten die Umsetzung in nationales Recht vor.
Die WIPO-Verträge zum geistigen Eigentum sind eine internationale Vereinbarung zum Urheberrecht.
Der Berne-Act propagiert den freien Zugang zu Informationen.
Die Bertelsman-Tochter BMG/Arista (z.B. "Comin' From Where I'm From" von Anthony Hamilton) setzt das neuen Kopierschutzverfahren MediaMax CD-3 von Sunncomm ein
Der DMCA (Digital Millenium Copyright Act) regelt das Kopieren und die Urheberrechte in den USA
Der Münchner Urheberrechtsexperte Dr. Martin Schippan diskutiert auf den Medientagen 2003 über DRM
Rechtsgutachten Prof. Dr. Holznagel zur Strafbarkeit von Kopierprogrammen
Prof. Dr. Holznagel - Uni Münster gibt die juristische Zeitschrift "Multimedia und Recht" im Beck-Verlag heraus.
Die Spezifikation "Compact Disc Digital Audio" nach " Red Book" bzw. der deutschen DIN EN 60908 beschreibt die Eigenschaftenden einer CD und den genauen Aufbau der Daten.
Strafrecht §303a StGB legt fest, dass die Veränderung von fremden Daten strafbar ist. Damit sind Hackerangriffe genauso strafbar, wie das ungefragte Installieren eines Treibers oder Programms.
Dr. Tarek Abdallah Aufsatz zur Strafbarkeit von Kopierschutzverfahren
Die Abhandlung "The Dark Net and the Future of Content Distribution" von dem Microsoft Mitarbeiter Peter Biddle 
Letzte Änderung: 00:02 07/02 2005
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