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BGH drückt sich vor Kopftüchern

Die Politiker haben heute erfahren, dass der 2. Senat des BGH keineswegs politische Entscheidungen trifft oder der Politik eine brauchbare Orientierung liefert. Mit dem Urteil hat man sich dezent aus der Affäre gezogen und den Landesfürsten Narrenfreiheit gegeben. So kann jetzt, abhängig von der Färbung des Parteibuchs, das Kopftuch per Gesetz erlaubt oder verboten werden. Die Urteile der Vorinstanzen wurden wegen der fehlenden Gesetze zum Thema Kopftuch aufgehoben. Solange Geistliche der beiden grossen Kirchen mit Kutte und anderen Insignien des Glaubens unterrichten dürfen, wird man das Kopftuch nicht verbieten können. Die Gleichbehandlung der Religionen nach der Verfassung kann nur zu weniger Christentum oder mehr Islam in der Schule führen. Die Begünstigung der christlichen Religionen ist verfassungsrechtlich auf Dauer nicht haltbar.

 

Klaus D. Minhardt



Letzte Änderung:  09:14 20/07 2005

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