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Der irrsinnige Opportunismus der Politik


Foto: Bundespresseamt

Wie schon bei Florida-Rolf, so schreien Deutschlands Politiker entsetzt auf und fordern neue Gesetze gegen den Mißbrauch der Nachtzuschläge durch die Bundesliga-Vereine. Der Irrsinn hat System.

 

Wirtschaftswissenschaftler, Steuergewerkschaft und geistig Gesunde wissen es schon lange. Das Deutsche Steuerrecht mit über 90.000 Vorschriften gehört entrümpelt und vereinfacht. Vor jeder Wahl versprechen das auch die Politiker und vergessen dies dank eines partiellen und Lobby bedingten Alzheimer schnellstmöglich wieder. Jeder Versuch ein Schlupfloch zu schließen, öffnet automatisch wieder neue Löcher. Steuerakrobatik wird bei ständig steigenden Belastungen immer lohnender.

Hitlers Nachtzuschläge

Der immense Bedarf an Arbeitskräften für die Rüstungsindustrie, führte 1940 zu der Ausnahmeregelung, welche die Arbeit in der Nacht und am Sonntag attraktiver machen sollte. Noch heute profitieren Krankenschwestern, Bauarbeiter und auch Fußballer von dieser Ausnahme.

 

Es sind nicht die Fußballer, die unmoralisch handeln. Völlig verfassungswidrig nimmt der Staat über 50% des Einkommens als Steuer. Betroffen sind allerdings nicht die Spieler, sondern die Vereine. Diese müssen häufig Verträge vereinbaren, in denen ein Nettoverdienst festgelegt wird. Die Sonntagszuschläge reduzieren daher die Ausgaben der Vereine und erhöhen oft nicht das Nettoeinkommen der Spieler. Außer den Vereinen macht keiner Gewinne!

 

Diese Finanzakrobatik kostet den Staat also keine nenneswerten Beträge. Warum scheien die Politiker dann auf? Haben Politiker keine guten Nachrichten, so lenken sie gerne Volkeszorn auf einen Schuldigen, der nicht unbedingt schuldig sein muss. Wichtig ist nur, dass man selbst aus der Schußlinie kommt und der Wähler wieder glaubt, dass "DIE" was tun.

 

Würden sie nur wirklich etwas "tun". Im Steuerrecht gäbe es umfangreiche Möglichkeiten für die Entfaltung von Arbeitswut. Mit der Abschaffung der Zuschläge könnte man anfangen.

 

Klaus D. Minhardt



Letzte Änderung:  21:45 20/07 2005

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