| Kredite dürfen bei unsicherer Liquidität gekündigt werden |
 |
 |
 |
Erkennt eine Bank Engpässe bei der Liquidität oder verändern sich vereinbarte Rahmenbedingungen, so kann die Bank im Rahmen vorausschauender Finanzplanung den Kredit kündigen. Einem Radiologen wurde das Existenzgründungsdarlehen in Höhe von einer Million Euro gekündigt. Da die KV erst nach dem ersten Tilgungstermin bezahlen würde und daher ein Liquiditätsengpass zu erwarten sei, sah die Bank darin einen Kündigungsgrund. Die Praxisentwicklung entsprach auch nicht den Erwartungen der Bank. Der BGH bestätigte die Kündigung. Das Argument des Arztes, dass innerhalb von drei Monaten mit sicheren Zahlungen zu rechnen gewesen wäre, zog nicht. Maßgeblich sei ausschließlich die Liquidität zum Zeitpunkt der Kündigung. Die Praxis mußte nach der Kündigung des Darlehens geschlossen werden. Dieses richtungsweisende Urteil zwingt Ärzte zu einer exakten Finanzplanung mit ausreichend Reserven.
Urteil des Bundesgerichtshofs, Az.: XI ZR 50/02

Letzte Änderung: 02:08 20/10 2003
|