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Flexible Sprechzeiten beim Vertragsarzt

Als Freiberufler ist es dem Arzt grundsätzlich erlaubt, seine Arbeit frei zu gestalten und auch noch weitere Berufe auszuüben. Das wird jedoch durch die gesetzliche Präsenzpflicht eingeschränkt. Es sind feste Sprechzeiten anzugeben, die für eine ausreichende Versorgung der Bevölkerung geeignet sind. Nach der aktuellen Rechtsprechung dürfen die Nebentätigkeiten nur ein Drittel der vertragsärztlichen Arbeitszeit ausmachen. Da hier 13 Stunden pro Woche durch Urteile festgelegt wurden, ergibt sich eine Mindestarbeitszeit von 26 Stunden pro Woche. Die darin enthaltene Präsenzzeit sollte auf drei Tage verteilt werden und eine Abendsprechstunde beinhalten. Durch die Beschränkung der auf dem Praxisschild angegebenen Sprechzeiten auf das Minimum bleibt noch viel Spielraum für flexible Arbeitszeiten über eine Vorbestellpraxis.

 



Letzte Änderung:  02:07 20/10 2003

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