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Vorsicht bei Job-Sharing

Im fachärztlichen Bereich entzieht das geplante Gesetz zur Modernisierung des Gesundheitswesens den Job-Sharing-Partnerverträgen die Grundlage. Die derzeitige Anwartschaft auf eine Vollzulassung nach 10 Jahren Partnerschaft entfällt, da die fachärztliche Versorgung zukünftig nicht mehr im vertragsärztlichen System stattfindet. Die Fachärzte schließen dann Einzelverträge mit den Kassen ab, und es endet die Teilnahme an der KV-gesteuerten Versorgung. Damit finden auch die Regeln zur Praxisübergabe in überversorgten Gebieten keine Anwendung mehr. Es gibt für den Job-Sharing-Partner keine Sicherheit mehr, dass die getätigten Investitionen sich auch lohnen, da der Job-Sharing-Partner keine Rechte hat, in die Verträge des voll zugelassenen Facharztes einzutreten. Es ist derzeit fraglich, ob Job-Sharing nach dem Inkrafttreten des Gesetzes noch sinnvoll ist.

Ärzte-Zeitung, 13.06.2003



Letzte Änderung:  02:07 20/10 2003

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