| Arbeits- und Weiterbildungszeugnis |
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Der BDA-Jusletter (juristischer Newsletter des Berufsverbands Deutscher Anästhesisten) vom I. Quartal diesen Jahres widmet sich der Problematik der Arbeits- und Weiterbildungszeugnisse. So hat ein Arzt auch dann einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis, wenn das Arbeitsverhältnis durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag beendet wurde. Der Inhalt eines qualifizierten Arbeitszeugnisses geht dabei über eines Weiterbildungszeugnisses hinaus. Das Zeugnis muss der Wahrheit entsprechen und muss frei sein von Behauptungen, Annahmen oder Verdachtsmomenten.
BDA-Jusletter

Letzte Änderung: 00:04 07/02 2005
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