| Schwangere haben ein Recht auf Lüge - das gilt auch für das Einstellungsgespräch mit einer Arzthelferin |
 |
 |
 |
Nach einem neuen Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) gilt das Recht einer Schwangeren, beim Einstellungsgespräch die Unwahrheit auf die Frage nach einer Schwangerschaft zu sagen, auch für Arzthelferinnen, selbst wenn sie nur befristet eingestellt werden sollen. Dies gilt auch für den Fall, dass die zukünftige Arbeitnehmerin in einem Bereich (z.B. Röntgen) eingesetzt werden soll, der eine Gefahr für das Kind bzw. eine Schwangere darstellt. Der Arbeitgeber ist nicht berechtigt, den Arbeitsvertrag zu lösen, wenn er später von der Schwangerschaft erfährt.
Ärzte Zeitung

Letzte Änderung: 00:04 07/02 2005
|