Presseausweis
Medien
News & Wetter
Schlaglicht
Recht
Steuern
Psychologie
Mitarbeiter
Geldanlage
Multimediawelt
Lifestyle
Gesundheit
Wellness
Fitness
Sport
Crazy-Inside
Suchen
Kontakt

Realtimecounter
Schwangere haben ein Recht auf Lüge - das gilt auch für das Einstellungsgespräch mit einer Arzthelferin

Nach einem neuen Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) gilt das Recht einer Schwangeren, beim Einstellungsgespräch die Unwahrheit auf die Frage nach einer Schwangerschaft zu sagen, auch für Arzthelferinnen, selbst wenn sie nur befristet eingestellt werden sollen. Dies gilt auch für den Fall, dass die zukünftige Arbeitnehmerin in einem Bereich (z.B. Röntgen) eingesetzt werden soll, der eine Gefahr für das Kind bzw. eine Schwangere darstellt. Der Arbeitgeber ist nicht berechtigt, den Arbeitsvertrag zu lösen, wenn er später von der Schwangerschaft erfährt.

Ärzte Zeitung



Letzte Änderung:  00:04 07/02 2005

Checkliste Marken- Namensverletzung
Patent -und Markenämter
Deutsche Gerichte
Internationaler Haftbefehl gekippt
Medienrecht
Das neue Urheberrecht
Politik als Helfer der Medienindustrie
Strafrecht
Windows illegal
Redaktionsdurchsuchung wegen Beleidigung
Hausdurchsuchung
Noch mehr Überwachungsstaat
Bürgerliches Recht
Wo die Vernunft noch eine Chance hat
Onlinerecht
Impressum-Generator für Arzt-Homepages
Arbeitsrecht
Vermeidbare Fallstricke bei der fristgemäßen Kündigung eines Arbeitsverhältnisses
Arbeits- und Weiterbildungszeugnis
Schwangere haben ein Recht auf Lüge
Steuerrecht
Ärzte müssen Einkommen offen legen
Finanzamt haftet für schlecht informierte Mitarbeiter
Finanzamt darf nicht einfach pfänden
Die Gefahren der Gratifikation

Schnäppchenangeboten bei www.beautynet.de

Suche Sitemap

 

Copyright 2005 Pressbox.at  ###TIP###

Impressum  Kontakt