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Sofortige Abbuchung ist rechtswidrig

Immer häufiger wird man zur Teilnahme am Lastschriftverfahren genötigt. Alternative Zahlungswege werden gerade im Bereich Telekommunikation nicht akzeptiert. Das führt manchmal zu Rückläufern mangels Deckung oder zu Diskussionen über die Rechtmäßigkeit der Höhe der Rechnung. Der Bundesgerichtshof hat jetzt entschieden, dass zwischen der Zustellung der Rechnung und der Abbuchung mindestens fünf Tage liegen müssen, damit der Rechnungsempfänger ausreichend Zeit zur Prüfung hat und für die Deckung des Kontos sorgen kann. Wurde die Abbuchung unberechtigt durchgeführt oder wird der Rechnung widersprochen, so kann auch nach Ablauf der sechswöchigen Frist die Lastschrift zurückgebucht werden. Die AGB der Bank greifen in diesem Falle nicht.

Urteil des OLG Köln

Abkommen für den Lastschriftverkehr



Letzte Änderung:  02:08 20/10 2003

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