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Die Steueramnestie gilt nicht für Schwarzgeld

Die Steueramnestie gewährt reuigen Sündern bis Juni 2004 Straffreiheit, falls sie die 25% Pauschalsteuer der vereinnahmten Zinsen nachzahlen. Doch die Erfahrung lehrt, dass eine Amnestie sehr tückisch sein kann. Üblicherweise gerät man nach der Selbstanzeige in den Genuss einer besonders genauen Beobachtung durch das Finanzamt. Stellt dieses dann fest, dass man öfters seine Zinseinkünfte nicht angegeben hat, so könnte man als gewerbsmäßiger Steuerhinterzieher eingestuft werden, und eine Amnestie ist dann nicht möglich. Bei der Selbstanzeige sollte man alle Fakten offenlegen, da es für später entdeckte Steuersünden keine Amnestie mehr gibt und unweigerlich ein Strafverfahren droht. Ein weiteres Problem ist der Nachweis der Herkunft des Geldes. Handelt es sich nämlich um Schwarzgeld, so könnten noch bis zu 50% Einkommensteuer, Hinterziehungszinsen, Soli und Kirchensteuer für die letzten 10 Jahre dazukommen. Bei all diesen Rechtsunsicherheiten und den bei Schwarzgeld erheblichen Nachzahlungen wird wohl kaum mit vielen Reumütigen zu rechnen sein.

Spiegel Online

Handakte - Steueramnestie nicht für Schwarzgeld?

Prof. Gerke im ZDF zur Amnestie



Letzte Änderung:  02:08 20/10 2003

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