| Vorsicht bei Verkauf von Wertpapieren und Häusern |
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Künftig werden die Gewinne aus Wertpapiergeschäften oder dem Verkauf von Immobilien nur noch pauschal besteuert. Sollte man bisher pflichtgemäß seine Gewinne aus Wertpapiergeschäften versteuert haben, so ergibt sich mit dieser Änderung eine Entlastung. Kritisch ist dabei der 21.02.2003. Wurden Aktien vor diesem Termin gekauft und danach verkauft, so werden pauschal 10 % vom Umsatz als Steuer erhoben. In diesem Fall sollte man von der Möglichkeit Gebrauch machen nachzuweisen, dass man einen geringeren Gewinn oder einen Verlust hatte. Versäumt man dies, so bezahlt man sogar bei Verlusten die Pauschalsteuer. Ein Gespräch mit dem Steuerberater vor diesem Stichtag ist sehr zu empfehlen, besonders da noch mit Änderungen gerechnet werden muss.

Letzte Änderung: 02:08 20/10 2003
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