Presseausweis
Medien
News & Wetter
Schlaglicht
Recht
Steuern
Psychologie
Mitarbeiter
Geldanlage
Multimediawelt
Lifestyle
Gesundheit
Wellness
Fitness
Sport
Crazy-Inside
Suchen
Kontakt

Realtimecounter
Vorsicht bei Verkauf von Wertpapieren und Häusern

Künftig werden die Gewinne aus Wertpapiergeschäften oder dem Verkauf von Immobilien nur noch pauschal besteuert. Sollte man bisher pflichtgemäß seine Gewinne aus Wertpapiergeschäften versteuert haben, so ergibt sich mit dieser Änderung eine Entlastung. Kritisch ist dabei der 21.02.2003. Wurden Aktien vor diesem Termin gekauft und danach verkauft, so werden pauschal 10 % vom Umsatz als Steuer erhoben. In diesem Fall sollte man von der Möglichkeit Gebrauch machen nachzuweisen, dass man einen geringeren Gewinn oder einen Verlust hatte. Versäumt man dies, so bezahlt man sogar bei Verlusten die Pauschalsteuer. Ein Gespräch mit dem Steuerberater vor diesem Stichtag ist sehr zu empfehlen, besonders da noch mit Änderungen gerechnet werden muss.

 



Letzte Änderung:  02:08 20/10 2003

Schuldenübernahme oft nicht steuermindernd
Reformkompass Deutschland
Steuerfahnung vor dem Aus
Vorsicht bei Verkauf von Wertpapieren und Häusern
Die Steueramnestie gilt nicht für Schwarzgeld
Steuern für Heilberufler
Steuerstrategien für die Arztfamilie
Ich-AG-Gründer müssen nicht allein arbeiten
Steuerformulare

Schnäppchenangeboten bei www.beautynet.de

Suche Sitemap

 

Copyright 2005 Pressbox.at  ###TIP###

Impressum  Kontakt